Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB)

§ 1 Anmeldung und Vertragsabschluss

An den Veranstaltungen von Operation Mobilisation e.V. (nachfolgend: Veranstalter) kann grundsätzlich jeder teilnehmen, sofern

(1) für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung hinsichtlich des teilnahmeberechtigten Personenkreises oder bezüglich persönlicher Voraussetzungen, insbesondere betreffend physische oder psychische Konstitution, Alter o. ä., angegeben ist und

(2) Die Anmeldung muss auf dem Formular des Veranstalters erfolgen. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigten unterschrieben oder digital im Anmeldeverfahren bestätigt werden.

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anmeldegebühr beim Veranstalter eingegangen ist und die schriftliche Anmeldung bzw. die digitale Genehmigung durch den Erziehungsberechtigten vorliegt.

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Ausschreibung der Veranstaltung und diesen Teilnahmebedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmerbeitrag setzt sich aus der Anmeldegebühr und dem restlichen Teilnehmerbeitrag zusammen. Soweit in der Einzelausschreibung mit dem Anmeldeabschnitt nichts anderes angegeben ist, wird der vollständige Teilnehmerbeitrag mit Anmeldegebühr sofort fällig.

§ 3 Leistungs- und Preisänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

b) Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Preis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin mehr als 4 Monate liegen. Sofern die Änderung des Reisepreises mehr als 5% beträgt, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Umbuchung auf eine gleichwertige andere Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche vergleichbare Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Die Kündigung bzw. der Umbuchungswunsch sind unverzüglich nach Erhalt der Erklärung des Veranstalters geltend zu machen. Diese Möglichkeit zur Umbuchung besteht auch für den Fall der Absage einer Veranstaltung.

§ 4 Rücktritt der Teilnehmer, Umbuchungen, Ersatzperson

a) Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich zu erfolgen hat, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen verlangen. In jedem Fall wird die Anmeldegebühr einbehalten. Der Veranstalter behält sich vor, die entstandenen Kosten konkret zu berechnen oder einen pauschalisierten Ersatzanspruch geltend zu machen.

Für alle Veranstaltungen außer OM Reisen beträgt der pauschalierte Ersatzanspruch je Teilnehmer:

ab 35 Tage (5 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn 50% vom Preis

ab 14 Tage (2 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn 100% vom Preis

sofern nicht in der Einzelausschreibung oder in der Bestätigung andere, an die Veranstaltung bezogene Ersatzansprüche genannt sind.

§ 5 Rücktritt durch den Träger der Veranstaltung

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter solchermaßen berechtigt, so behält er den Anspruch auf den Teilnehmerbeitrag; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

c) Sonstige Gründe für eine Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen, die weder der Veranstalter noch seine Leistungsträger beeinflussen können oder zu vertreten haben, erforderlich ist, insbesondere wegen höherer Gewalt. Der Ausfall wird dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich, mündlich oder telefonisch bekannt gegeben.

§ 6 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, die Leistungen haben für den Teilnehmer infolge der Aufhebung des Vertrages kein Interesse mehr. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

§ 7 Haftung

a) Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes oder -ortes. Der Veranstalter haftet nicht für solche Leistungen, die er als Fremdleistung lediglich vermittelt und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass die örtliche Leitung an einer solchen Veranstaltung teilnimmt.

b) Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung des Veranstalters für Ansprüche aus dem Vertrag der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Veranstaltungspreis, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und der Veranstalter, für den dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

c) Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

§ 8 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

§ 9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger zum Jahresende.

§ 10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Beachtung und Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Veranstaltungslandes selbst verantwortlich. Ebenso ist er selbst verantwortlich, sich über diese Vorschriften zu informieren. Eventuell vom Veranstalter zugesandte Unterlagen hierüber haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

§ 11 Versicherungen

Der Abschluss von Versicherungen ist Sache des Teilnehmers. Es wird allen Teilnehmern von Veranstaltungen empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung und Unfallversicherung abzuschließen. Bei Veranstaltungen im Ausland zusätzlich auch eine Auslandskrankenversicherung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für von ihm vermittelte Versicherungen.

§12 Datenschutz

a) Der Teilnehmer übermittelt personenbezogene Daten, die zum Abschluss eines Vertrages mit OM Deutschland erforderlich sind und in Folge durch OM Deutschland verarbeitet werden müssen. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass der Vertrag über eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden kann. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 b) DSGVO.

b) Folgende Arbeitsbereiche von Operation Mobilisation werden im Rahmen der Veranstaltung deine personenbezogenen Daten verarbeiten: OM Deutschland, Konferenzbüro (TeenStreet). Deine Daten werden außerdem ggf. an Dritte (z.B. Kleingruppenleiter, M&M-Leiter) weitergeleitet. Deine Daten werden an keine weitere Organisation weitergegeben.

c) Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von der Mollie B.V.integriert. Die Mollie B.V.ist ein Full Payment Service Provider, der u.a. die Zahlungsabwicklung übernimmt.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in dem Online-Shop eine Zahlungsart aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an die Mollie B.V.übermittelt. Mit der Auswahl einer Zahlungsoption willigt die betroffene Person in diese, zur Abwicklung der Zahlung, Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei den an Novalnet übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer sowie um andere Daten, die zur Abwicklung einer Zahlung notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen. Insbesondere kann es zum wechselseitigen Austausch von Zahlungsinformationen, wie Bankverbindung, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und CVC-Code, Daten zu Waren und Dienstleistungen, Preise kommen.

Die Übermittlung der Daten bezweckt insbesondere die Identitätsüberprüfung, die Zahlungsadministration und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird der Mollie B.V.personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen der Mollie B.V.und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden ggfs. von der Mollie B.V.an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Die Mollie B.V.gibt die personenbezogenen Daten auch an Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten verarbeitet werden sollen.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber der Mollie B.V.zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

d) Die weitere zukünftige Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Beratung oder Direktwerbung ist ein berechtigtes Interesse von OM Deutschland (Erwägungsgrund 47 Satz 7 DSGVO und § 7 Abs. 3 UWG). Nach Art. 21 Absatz 2 DSGVO haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung. Sie können uns hierzu unter 06261 947-0 oder info.de@om.org kontaktieren. Alternativ gelangen Sie auf unserer Webseite auf ein Online-Formular, mit dem Sie das Abonnement von Printmedien oder regelmäßigen (Gebets-) E-Mails anpassen können: www.om.org/de/adressaenderung.

§13 Nutzung und Veröffentlichung von Fotografien, Videoaufnahmen

Der Veranstalter OM Deutschland hat nach Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO ein berechtigtes Interesse an einer bebilderten Berichterstattung bei seinen Veranstaltungen. Deshalb kann es vorkommen, dass bei ausgewählten Veranstaltungen Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden. Am Anfang jeder Veranstaltung wird auf diesen Sachverhalt (sofern er zutrifft) mündlich oder im Programmheft hingewiesen und es werden entsprechende Hinweisschilder am Eingang aufgestellt. Nach Art. 21 DSGVO haben Sie dann ein Widerspruchsrecht, wenn eine “besondere Situationen” begründet vorliegt.

§ 14 Sonstiges

a) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mosbach.

b) Vertragsänderungen und die Änderung dieser AVB einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AVB.

Stand: 31.10.2025